AGB - Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH

Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Hahn Feinwerktechnik GmbH, Selbitz
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB
I. Allgemeine Bestimmungen (AGB)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Hahn Feinwerktechnik GmbH, Oberes Dorf 1, 95152 Selbitz (nachfolgend „Verkäufer“), gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschliessen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.2 Sind Sie ein Privatkunde (Verbraucher) gilt unsere AGB: Gegenüber Privatkunden (Verbraucher).
1.3 Unsere Angebote, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen
und Leistungen gegenüber den in Ziff 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Geschäftbedigungen (AGB). Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden; auch sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.5 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.6 Die gesetzlichen Bestimmungen treten in Kraft, sofern etwas nicht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein sollte.
1.7 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von uns für firmeninterne Zwecke verwendet werden.
1.8 Alle Vertragsabreden und Anzeigen, die der Besteller gegenüber der Firma oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.9 Vertragssprache ist Deutsch.
II. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Bei Angebotseinholung  außerhalbs unseres Shops sind unsere Angebote, sofern sich aus den Angeboten nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und für 6 Wochen ab Versand durch uns gültig.
2.4 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist.
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.6 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Webseiten, Zeichnungen gemachten Angaben über Maße, Gewichte, Tragfähigkeitswerte, Kraftübertragung sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen- oder Schreibfehler sind für uns nicht bindend und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
2.7 Die anwendungstechnische Beratung durch uns in Wort, Schrift und/oder durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
2.8 Der Kunde übernimmt Haftung für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Gegenstände. Insbesondere mündliche Äußerungen über Abmessungen, Toleranzen und sonstige Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.9 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, 3D-Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Unterlagen. Sie dürfen ohne Zustimmung der Firma weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an uns zurückzusenden.
III. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich als Netto-Preise in Euro. Sie gelten ausschließlich ab Werk Selbitz, Oberes Dorf 1 und schließen Kosten der Verpackung und der Lieferung nicht mit ein. Die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zu Grunde liegt, sind wir berechtigt, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen.
3.2 Alle nach dem Geschäftsabschluss durch Bundes- und Landesgesetzt neu Löhnen und Gehältern, Frachten und Zöllen usw., durch welche Lieferung irgendwie direkt oder indirekt verteuert werden, gehen zu Lasten des Kunden. Wahlweise sind wir berechtigt, wenn die Preise nicht angehoben werden, bei Vorliegen vorstehender Preisanhebungsgründe eine entsprechende Kürzung von gewährten Rabattsätzen vorzunehmen.
3.3 Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoff- oder Materialkosten eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Bedingungen anzupassen.
3.4 Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen fallen Versandkosten an. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.
IV. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung stehen verschiedene Methoden zur Auswahl aus denen der Kunde wählen kann.
4.1 Vorkasse: Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag uneingeschränkt verfügen können.
4.2 Rechnung: Diese bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Dann wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
4.3 PayPal: Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, müssen Sie, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt. Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
4.4 Schecks und Wechselzahlungen: Diese bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Kunde.  
V. Lieferzeit
5.1 Die mit uns vereinbarten Liefertermine oder -fristen sind nur annähernd und beginnen erst nach der vollständigen Klärung des Auftrages, insbesondere aller technischen Fragen, ferner frühestens mit der Übersendung der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
5.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ist der Kunde vertraglich zu Vorleistungen verpflichtet (z. B. zur Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen, Beistellung zu bearbeitender Waren etc.), so rechnet die Lieferzeit erst ab Eingang der Vorleistung des Kunden bei uns. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3 Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden sind wir von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.
5.4 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag nicht ausdrücklich als Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vereinbart worden ist.
5.5 Nicht zu vertreten haben wir Ereignisse, die durch Umstände entstehen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen. Dazu gehören neben dem Eintritt höherer Gewalt insbesondere Streik, Aussperrung, Mobilmachung, unverschuldete Verzögerungen im Betriebsablauf, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel,  plötzliche Importbeschränkungen, behördliche Verfügungen, Maßnahmen, Regelungen und Bestimmungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
VI. Gefahrübergang und Versand
6.1 Der Gefahrenübergang bei Selbstabholer erfolgt ab Werk 95152 Selbitz, Oberes Dorf 1 wo auch der Erfüllungsort ist.
6.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk  95152 Selbitz, Oberes Dorf 1 wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
6.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir be­rechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.4 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Verlust, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt über.
6.6 FOB- und CIF-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung.
6.7 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die Entsorgung der Transport- und alle sonstigen Verpackungen auf eigene Kosten zu übernehmen.
6.9 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
6.10 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.
6.11 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
6.12 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

VII. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware des Vertragsverhältnisses bereits bezahlt wurde.
7.2 Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft sind, ist der Kunde gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
7.3 Der Kunde darf über den Liefergegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsvorgang verfügen; andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen der Sicherheitsübertragungen, sind unzulässig.
7.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an dem Liefergegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention hat der Kunde zu tragen, soweit der Dritte nicht zur Erstattung in der Lage ist.
7.5 Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Wir behalten uns jedoch vor, diese Ermächtigung bei begründetem Anlass zu widerrufen.
7.6 Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt für unsere Firma. Der Kunde verwahrt den aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstand für unsere Firma mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
7.7 Im Falle der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
7.8 Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde diesbezüglich Alleineigentum an der Neuware erwirbt, ist sich der Kunde mit uns darüber einig, dass uns der Kunde Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Die Neuware gilt in Höhe des erworbenen Eigentumsanteils als Vorbehaltsware.
7.9 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 10%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
VIII. Gewährleistung, Haftung, Garantien
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung  innerhalb der gesetzlichen Rügepflichten, bei Entgegennahme oder Erhalt unverzüglich auf Menge, Art, Güte und Beschaffenheit zu prüfen, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich bei uns schriftlich zu rügen; versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß angenommen.
8.2 Bei Vorliegen eines Mangels, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
8.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren – soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dagegenstehen – in 12 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes.
8.4 Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Für Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und sachlichen Umfang, in dem der Zulieferer uns gegenüber Gewähr übernommen hat. Auf Verlangen des Kunden werden ihm die eingeräumten Gewährleistungsrechte des Zulieferers jederzeit mitgeteilt.
8.5 Lagerware oder Bestellware die auf Kundenwunsch nach- oder umgearbeitete wurde sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen
8.7 Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit unserer Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Unsere Firma ist darüber jedoch sofort zu verständigen.
8.8 Wir haften nur für einen Sachmangel, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Wir haften nicht für Mängel, die beim Kunden durch betriebsbedingte Abnutzungen entstehen und nicht für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und/oder unsachgemäße Behandlung / Lagerung beim Kunden eintreten oder die nach Auslieferung an den Kunden durch mechanische, chemische oder thermische Beeinflussung an von uns gelieferten Materialien verursacht wurden. Mängelansprüche bestehen des weiteren nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
8.9 Im Falle unserer Mängelhaftung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.10 Soweit sich nachstehend (VIII. Ziffer 11 und Ziffer 12) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.11 Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
8.12 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß VIII. Ziffer 11 ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
8.13 Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.
8.14 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Widerrufsrecht, Rücknahme
9.1 Für gewerbliche Kunden gilt kein Widerruts- und Rückgaberecht.
9.2 Es besteht die Möglichkeit, dass wir die Ware aus Kulanz ohne Anerkennung der Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Zukunft, zurücknehmen.
9.3 Eine Anfrage auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder die Rücknahme der bereits gelieferten Ware ist schriftlich bei uns unter:
Hahn Feinwerktechnik GmbH
Oberes Dorf 1
95119 Selbitz
info@hahn-feinwerktechnik
zu stellen.
9.4 Bietet die Hahn Feinwerktechnik GmbH dem Kunden eine Rückgabe an, gelten folgende Bedingungen:
- Die Ware muss im Originalzustand sowie originalverpackt auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.
- Die Rücksendung verschmutzter oder beschädigter Ware erkennen wir nicht an und senden diese portokostenpflichtig an den Kunden zurück.
- Für die Wiedereinlagerung von Lagerware berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Nettowarenwerts zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch mindestens eine pauschale von 25€ Netto.
- Die bei der Lieferung entstandenen Versandkosten werden nicht rückerstattet.
- Bei Rücksendung ohne vorherige Rücksprache, behält sich die Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH vor, die Ware für den Kunden kostenpflichtig an den Besteller zurückzusenden.
- Unfreie oder nicht ausreichend frankierte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
- Eine Erstattung des Kaufpreises wird erst nach Eingang und Prüfung der zurück gesendeten Ware vorgenommen.
- Die Ware muss gut und trocken verpackt an die Hahn Feinwerktechnik GmbH, Oberes Dorf 1, 95119 Selbitz zurückgesendet werden.
X. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
10.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in 95152 Selbitz, Oberes Dorf 1. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der IX Ziffer 3 etwas anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile, das für unseren Geschäftssitz in 95152 Selbitz, Oberes Dorf zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XI. Verbindlichkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
11.1 Mit Erscheinen dieser Fassung werden alle früheren Fassungen, soweit sie von dieser abweichen, ungültig. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Teil hiervon jederzeit zu ändern.
11.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und der hierin getroffenen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die Vertragsparteien so ausgefüllt, dass diese den Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. § 139 BGB findet keine Anwendung.
11.3 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.
Stand April 2023, Hahn Feinwerktechnik GmbH
Wir liefern und fertigen Stirnzahnräder, Kegelzahnräder, verzahnte Wellen, Zahnstangen, Schnecken, Schneckenräder, Schneckenradsätze, HIFI Zahnräder, Grundig Zahnräder, Tacho-Umbausätze, Straßenlampen für Städte und Landstraßen, Solarlampen, LED Strahler, PanelMover, Antriebstechnik Normteile, Wellen, Adapter, Hülsen, Kupplungen, Buchsen, Halbzeuge. Wir verarbeiten Vergütungsstahl, Automatenstahl, Messing, Rotguss, Aluminium, Kunststoffe, Blankstahl, V2A, V4A, Edelstahl, 1.4301, 1.4305, niedrig legierte Stähle, C45, Einsatzstahl, 16MnCr5, 42CrMo(s)4 , Silberstahl-115CrV3, Baustahl S235JR, Sonder-Spezialstahl, ect..
Hahn Feinwerktechnik GmbH
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