Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Hahn Feinwerktechnik
GmbH, Selbitz
Gegenüber Unternehmern
im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB
I. Allgemeine Bestimmungen (AGB)
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Hahn Feinwerktechnik
GmbH, Oberes Dorf 1, 95152 Selbitz (nachfolgend „Verkäufer“), gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln
(„Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts
oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den
Vertrag zu einem Zweck abschliessen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.2 Sind Sie ein Privatkunde (Verbraucher)
gilt unsere AGB: Gegenüber Privatkunden (Verbraucher).
1.3 Unsere Angebote, die Angebotsannahme,
Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen
und Leistungen gegenüber den in Ziff 1.2
genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und
Geschäftbedigungen (AGB). Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und
Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden; auch
sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass
wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Unsere
Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns
und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in
diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.5 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.6 Die gesetzlichen Bestimmungen treten
in Kraft, sofern etwas nicht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt
sein sollte.
1.7 Der Kunde erklärt sein Einverständnis
damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten
im Sinne des Datenschutzgesetzes von uns für firmeninterne Zwecke verwendet
werden.
1.8 Alle Vertragsabreden und Anzeigen, die
der Besteller gegenüber der Firma oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen
der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann
Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.9 Vertragssprache ist Deutsch.
II. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Die im
Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine
verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe
eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der
Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte
Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die
ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen
Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang
abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf
die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch
telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular
gegenüber dem Verkäufer abgeben.
2.3 Bei
Angebotseinholung außerhalbs unseres
Shops sind unsere Angebote, sofern sich aus den Angeboten nicht ausdrücklich
etwas anderes ergibt, bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit
freibleibend, unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und für 6 Wochen ab
Versand durch uns gültig.
2.4 Der
Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er
dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung
in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der
Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er
dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim
Kunden maßgeblich ist.
- indem er
den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen
mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt
zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist
zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch
den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf
die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden
innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots
mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden
ist.
2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in
der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat
sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene
E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer
versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem
Einsatz von Spamfiltern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von
diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails
zugestellt werden können.
2.6 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Webseiten,
Zeichnungen gemachten Angaben über Maße, Gewichte, Tragfähigkeitswerte,
Kraftübertragung sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und
Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns
vor. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen- oder Schreibfehler sind für uns
nicht bindend und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
2.7 Die anwendungstechnische Beratung durch uns in Wort,
Schrift und/oder durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als
unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und
befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten
Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer
Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des
Kunden.
2.8 Der Kunde übernimmt Haftung für die Richtigkeit und
Verbindlichkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und
Gegenstände. Insbesondere mündliche Äußerungen über Abmessungen, Toleranzen und
sonstige Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.9 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen,
3D-Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und
Urheberrecht vor. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Unterlagen. Sie
dürfen ohne Zustimmung der Firma weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für
andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf Verlangen
sind sie unverzüglich an uns zurückzusenden.
III. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich als
Netto-Preise in Euro. Sie gelten ausschließlich ab Werk Selbitz, Oberes Dorf 1
und schließen Kosten der Verpackung und der Lieferung nicht mit ein. Die jeweils
gesetzlich geltende Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der
Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Preisen, denen offensichtlich eine
Fehlkalkulation zu Grunde liegt, sind wir berechtigt, eine entsprechende
Berichtigung vorzunehmen.
3.2 Alle nach dem Geschäftsabschluss durch
Bundes- und Landesgesetzt neu Löhnen und Gehältern, Frachten und Zöllen usw.,
durch welche Lieferung irgendwie direkt oder indirekt verteuert werden, gehen
zu Lasten des Kunden. Wahlweise sind wir berechtigt, wenn die Preise nicht
angehoben werden, bei Vorliegen vorstehender Preisanhebungsgründe eine
entsprechende Kürzung von gewährten Rabattsätzen vorzunehmen.
3.3 Soweit nach Vertragsschluss bis zur
Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen,
insbesondere eine Erhöhung der Rohstoff- oder Materialkosten eintreten, sind
wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Bedingungen anzupassen.
3.4 Zuzüglich zu den angegebenen
Produktpreisen fallen Versandkosten an. Näheres zur Höhe der Versandkosten
erfahren Sie bei den Angeboten.
IV. Zahlungsbedingungen
Für die Zahlung stehen verschiedene Methoden zur
Auswahl aus denen der Kunde wählen kann.
4.1 Vorkasse: Ist
Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach
Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin
vereinbart haben. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag uneingeschränkt verfügen können.
4.2 Rechnung: Diese
bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Dann wird
der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt
wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Erhalt
der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der
Verkäufer behält sich ferner vor, bei der Zahlungsart Rechnungskauf eine
Bonitätsprüfung durchzuführen.
4.3 PayPal: Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt
haben, müssen Sie, dort registriert sein bzw. sich erst registrieren und mit
Ihren Zugangsdaten legitimieren. Die Zahlungstransaktion wird von PayPal
unmittelbar nach Bestätigung der Zahlungsanweisung automatisch durchgeführt.
Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart
erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der
Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über
PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in
Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine
Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und
dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der
Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte
Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine
Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die
ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu
verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den
Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den
vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an
PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit
schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle
der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware,
Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und
-zusendungen oder Gutschriften.
4.4 Schecks und Wechselzahlungen: Diese bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch
uns. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Kunde.
V. Lieferzeit
5.1 Die mit uns vereinbarten Liefertermine
oder -fristen sind nur annähernd und beginnen erst nach der vollständigen
Klärung des Auftrages, insbesondere aller technischen Fragen, ferner frühestens
mit der Übersendung der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem
Umfang zulässig.
5.2 Die Einhaltung unserer
Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Kunden voraus. Ist der Kunde vertraglich zu Vorleistungen verpflichtet (z.
B. zur Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen,
Beistellung zu bearbeitender Waren etc.), so rechnet die Lieferzeit erst ab
Eingang der Vorleistung des Kunden bei uns. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten.
5.3 Bei nachträglichen Änderungswünschen
des Kunden sind wir von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist
befreit.
5.4 Bei schuldhafter Überschreitung einer
vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen
Nachfrist gegeben, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag nicht ausdrücklich
als Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB
vereinbart worden ist.
5.5 Nicht zu vertreten haben wir
Ereignisse, die durch Umstände entstehen, die außerhalb unserer
Einflussmöglichkeit liegen. Dazu gehören neben dem Eintritt höherer Gewalt
insbesondere Streik, Aussperrung, Mobilmachung, unverschuldete Verzögerungen im
Betriebsablauf, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, plötzliche Importbeschränkungen, behördliche
Verfügungen, Maßnahmen, Regelungen und Bestimmungen oder andere von der
leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die
Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern,
verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang
der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der
Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten,
so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche kann
der Kunde nicht geltend machen. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall
unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden
Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, die
verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
VI. Gefahrübergang und Versand
6.1 Der Gefahrenübergang bei Selbstabholer
erfolgt ab Werk 95152 Selbitz, Oberes Dorf 1 wo auch der Erfüllungsort ist.
6.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk 95152 Selbitz, Oberes Dorf 1 wo auch der
Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen
anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
6.3 Soweit nicht etwas anderes vereinbart
ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere
Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.4 Die Sendung wird von uns nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Verlust,
Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken
versichert.
6.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf
den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die
Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen
oder Anstalt über.
6.6 FOB- und CIF-Geschäfte bedürfen
besonderer Vereinbarung.
6.7 Verzögert sich der Versand infolge von
Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits vom Tage der
Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.
6.8 Der Kunde ist verpflichtet, die
Entsorgung der Transport- und alle sonstigen Verpackungen auf eigene Kosten zu übernehmen.
6.9 Bietet der Verkäufer den Versand der
Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen
Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts
anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der
Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
6.10 Scheitert die Zustellung der
Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem
Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.
6.11 Der Verkäufer behält sich das
Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer
Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass
die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der
gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer
abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen
unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder
der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich
informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
6.12 Bietet der Verkäufer die Ware
zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der vom
Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen
Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
VII. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem
Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich
aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware des
Vertragsverhältnisses bereits bezahlt wurde.
7.2 Soweit die Gültigkeit dieses
Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften
geknüpft sind, ist der Kunde gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten
Sorge zu tragen.
7.3 Der Kunde darf über den
Liefergegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsvorgang verfügen; andere
Verfügungen, insbesondere Verpfändungen der Sicherheitsübertragungen, sind
unzulässig.
7.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der
für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für
Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im
Vorhinein die Dritten auf die an dem Liefergegenstand bestehenden Rechte
hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention hat der Kunde zu tragen, soweit der
Dritte nicht zur Erstattung in der Lage ist.
7.5 Dem Besteller ist es gestattet, den
Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen
oder zu verbinden. Wir behalten uns jedoch vor, diese Ermächtigung bei
begründetem Anlass zu widerrufen.
7.6 Die Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung erfolgt für unsere Firma. Der Kunde verwahrt den aus der
Verarbeitung entstehenden Gegenstand für unsere Firma mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes.
7.7 Im Falle der Weiterveräußerung oder
Vermietung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde schon jetzt bis zur
Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften
entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
7.8 Bei der Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns
Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des
Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum
Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde
diesbezüglich Alleineigentum an der Neuware erwirbt, ist sich der Kunde mit uns
darüber einig, dass uns der Kunde Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes
des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung
einräumt. Die Neuware gilt in Höhe des erworbenen Eigentumsanteils als
Vorbehaltsware.
7.9 Übersteigt der Wert der Sicherung
unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 10%, so haben wir auf Verlangen
des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang
freizugeben.
VIII. Gewährleistung, Haftung, Garantien
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die
Lieferung innerhalb der gesetzlichen
Rügepflichten, bei Entgegennahme oder Erhalt unverzüglich auf Menge, Art, Güte
und Beschaffenheit zu prüfen, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich
bei uns schriftlich zu rügen; versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer
Entdeckung schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die Leistung als
ordnungsgemäß angenommen.
8.2 Bei Vorliegen eines Mangels, haften
wir nach den gesetzlichen Vorschriften soweit sich aus dem Nachfolgenden keine
Einschränkungen ergeben.
8.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden
verjähren – soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dagegenstehen – in 12
Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des
Liefergegenstandes.
8.4 Verzögert sich der Versand, die
Aufstellung oder die Inbetriebnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach
Gefahrenübergang. Für Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und
sachlichen Umfang, in dem der Zulieferer uns gegenüber Gewähr übernommen hat.
Auf Verlangen des Kunden werden ihm die eingeräumten Gewährleistungsrechte des
Zulieferers jederzeit mitgeteilt.
8.5 Lagerware oder Bestellware die auf
Kundenwunsch nach- oder umgearbeitete wurde sind grundsätzlich von der
Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels
behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Schlägt die
Nacherfüllung endgültig fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den
Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises
(Minderung) zu verlangen
8.7 Zur Vornahme von Nachbesserungen und
Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit unserer Firma die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der
Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in Fällen der
Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden,
hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen. Unsere Firma ist darüber jedoch sofort zu verständigen.
8.8 Wir haften nur für einen Sachmangel,
sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Wir
haften nicht für Mängel, die beim Kunden durch betriebsbedingte Abnutzungen
entstehen und nicht für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung,
ungeeignete Betriebsmittel und/oder unsachgemäße Behandlung / Lagerung beim
Kunden eintreten oder die nach Auslieferung an den Kunden durch mechanische,
chemische oder thermische Beeinflussung an von uns gelieferten Materialien
verursacht wurden. Mängelansprüche bestehen des weiteren nicht bei nur
unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
8.9 Im Falle unserer Mängelhaftung sind
wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese
nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
8.10 Soweit sich nachstehend (VIII. Ziffer
11 und Ziffer 12) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden.
8.11 Sofern die Schadensursache auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten
Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
8.12 Sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den
vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß VIII. Ziffer 11
ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB
ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen, auf
deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil
sie den Vertrag prägen.
8.13 Garantien im Rechtssinne erhält der
Besteller durch uns nicht.
8.14 Soweit die Haftung uns gegenüber
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch auf die persönliche Haftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
IX. Widerrufsrecht, Rücknahme
9.1 Für gewerbliche Kunden gilt kein Widerruts-
und Rückgaberecht.
9.2 Es besteht die Möglichkeit, dass wir
die Ware aus Kulanz ohne Anerkennung der Rechtspflicht und ohne Präjudiz für
die Zukunft, zurücknehmen.
9.3 Eine Anfrage auf Rücktritt vom
Kaufvertrag oder die Rücknahme der bereits gelieferten Ware ist schriftlich bei
uns unter:
Hahn Feinwerktechnik GmbH
Oberes Dorf 1
95119 Selbitz
info@hahn-feinwerktechnik
zu stellen.
9.4 Bietet die Hahn Feinwerktechnik GmbH
dem Kunden eine Rückgabe an, gelten folgende Bedingungen:
- Die Ware muss im Originalzustand sowie
originalverpackt auf Kosten des Kunden zurückgesandt werden.
- Die Rücksendung verschmutzter oder
beschädigter Ware erkennen wir nicht an und senden diese portokostenpflichtig
an den Kunden zurück.
- Für die Wiedereinlagerung von Lagerware
berechnen wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Nettowarenwerts
zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer, jedoch mindestens eine pauschale von 25€
Netto.
- Die bei der Lieferung entstandenen
Versandkosten werden nicht rückerstattet.
- Bei Rücksendung ohne vorherige
Rücksprache, behält sich die Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH vor, die Ware für
den Kunden kostenpflichtig an den Besteller zurückzusenden.
- Unfreie oder nicht ausreichend
frankierte Rücksendungen werden von uns nicht angenommen.
- Eine Erstattung des Kaufpreises wird
erst nach Eingang und Prüfung der zurück gesendeten Ware vorgenommen.
- Die Ware muss gut und trocken verpackt
an die Hahn Feinwerktechnik GmbH, Oberes Dorf 1, 95119 Selbitz zurückgesendet
werden.
X. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
10.1 Für diesen Vertrag gilt
ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in 95152
Selbitz, Oberes Dorf 1. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände
bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der IX Ziffer 3
etwas anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist
für beide Teile, das für unseren Geschäftssitz in 95152 Selbitz, Oberes Dorf zuständige
Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XI. Verbindlichkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
11.1 Mit Erscheinen dieser Fassung werden
alle früheren Fassungen, soweit sie von dieser abweichen, ungültig. Wir
behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einen Teil hiervon
jederzeit zu ändern.
11.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieser AGB und der hierin getroffenen weiteren Vereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit
oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch die
Vertragsparteien so ausgefüllt, dass diese den Sinn der unwirksamen Bestimmung
möglichst gleichkommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. § 139 BGB
findet keine Anwendung.
11.3 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag
sind nicht übertragbar.
Stand
April 2023, Hahn Feinwerktechnik GmbH