AGB - Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH

Firma Hahn Feinwerktechnik GmbH

HotlineAuskunftAnfragenNotdienst ++49 (0)9280-7390088

Direkt zum Seiteninhalt
Liefer- und Geschäftsbedingungen der Hahn Feinwerktechnik GmbH, Selbitz
Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB

I. Allgemeine Bestimmungen (AGB)
1.1 Unsere Angebote, die Angebotsannahme, Auftragsbestätigungen, Verkäufe, Beratungen, Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Ziff 1.2 genannten Personen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Liefer- und Geschäftbedigungen. Wir widersprechen ausdrücklich der Anwendung und Einbeziehung jedweder allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden; auch sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.3 Diese AGB gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Unternehmer“) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber natürlichen Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschliessen, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
1.4 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
1.5 Die gesetzlichen Bestimmungen treten in Kraft, sofern etwas nicht durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sein sollte.
1.6 Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass die aus der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von uns für firmeninterne Zwecke verwendet werden.
1.8 Alle Vertragsabreden und Anzeigen, die der Besteller gegenüber der Firma oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Abweichungen und Ergänzungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
1.8 Vertragssprache ist Deutsch.
 
II. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind, sofern sich aus den Angeboten nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend, unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich und für 6 Wochen ab Versand durch uns gültig.
2.2 Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3 Für den Umfang unserer Lieferverpflichtung sind die beiderseitigen übereinstimmenden Erklärungen maßgebend. Ansonsten ist unsere Auftragsbestätigung oder, falls diese unterblieben ist, unser Angebot maßgebend.
2.4 Die in unseren Katalogen, Prospekten, Webseiten, Zeichnungen gemachten Angaben über Maße, Gewichte, Tragfähigkeitswerte, Kraftübertragung sind unverbindliche Richtwerte. Maß- und Konstruktionsänderungen im Zuge technischer Weiterentwicklung behalten wir uns vor. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen- oder Schreibfehler sind für uns nicht bindend und begründen keinen Anspruch auf Erfüllung.
2.5 Die anwendungstechnische Beratung durch uns in Wort, Schrift und/oder durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
2.6 Der Kunde übernimmt Haftung für die Richtigkeit und Verbindlichkeit der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Gegenstände. Insbesondere mündliche Äußerungen über Abmessungen, Toleranzen und sonstige Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.7 An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Skizzen, Zeichnungen, 3D-Daten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dies gilt insbesondere für vertrauliche Unterlagen. Sie dürfen ohne Zustimmung der Firma weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für andere Zwecke, insbesondere Selbstanfertigung, verwendet werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an uns zurückzusenden.
 
 
III. Preise
3.1 Unsere Preise verstehen sich als Netto-Preise in Euro. Sie gelten ausschließlich ab Werk und schließen Kosten der Verpackung und der Lieferung nicht mit ein. Die jeweils gesetzlich geltende Umsatzsteuer wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Preisen, denen offensichtlich eine Fehlkalkulation zu Grunde liegt, sind wir berechtigt, eine entsprechende Berichtigung vorzunehmen.
3.2 Alle nach dem Geschäftsabschluss durch Bundes- und Landesgesetzt neu Löhnen und Gehältern, Frachten und Zöllen usw., durch welche Lieferung irgendwie direkt oder indirekt verteuert werden, gehen zu Lasten des Kunden. Wahlweise sind wir berechtigt, wenn die Preise nicht angehoben werden, bei Vorliegen vorstehender Preisanhebungsgründe eine entsprechende Kürzung von gewährten Rabattsätzen vorzunehmen.
3.3 Soweit nach Vertragsschluss bis zur Ausführung des Auftrages für uns nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoff- oder Materialkosten eintreten, sind wir berechtigt, die Preise im Rahmen der veränderten Bedingungen anzupassen.

IV. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug in bar oder auf unsere Zahlstellen zu entrichten. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag uneingeschränkt verfügen können.
4.2 Schecks und Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch uns. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Kunde.  
4.3 Bei verspäteter Zahlung gelten, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, die gesetzlichen Verzugsregeln. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
4.4 Werden gewährte Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so werden sämtliche offenstehende Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, sind wir sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen.
4.5 Im Falle der wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, insbesondere bei Insolvenz, wird der vereinbarte Kaufpreis, trotz eventuell abweichender Vereinbarungen, sofort zur Zahlung fällig. Alternativ sind wir berechtigt eine hinreichende Sicherung des Zahlungsanspruches zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

V. Lieferzeit
5.1 Die mit uns vereinbarten Liefertermine oder -fristen sind nur annähernd und beginnen erst nach der vollständigen Klärung des Auftrages, insbesondere aller technischen Fragen, ferner frühestens mit der Übersendung der Auftragsbestätigung Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.
5.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Ist der Kunde vertraglich zu Vorleistungen verpflichtet (z. B. zur Zahlung von Abschlägen, Beibringung erforderlicher Unterlagen, Beistellung zu bearbeitender Waren etc.), so rechnet die Lieferzeit erst ab Eingang der Vorleistung des Kunden bei uns. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.3 Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden sind wir von der Einhaltung des Liefertermins bzw. der Lieferfrist befreit.
5.4 Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag nicht ausdrücklich als Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB vereinbart worden ist.
5.5 Nicht zu vertreten haben wir Ereignisse, die durch Umstände entstehen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen. Dazu gehören neben dem Eintritt höherer Gewalt insbesondere Streik, Aussperrung, Mobilmachung, unverschuldete Verzögerungen im Betriebsablauf, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel,  plötzliche Importbeschränkungen, behördliche Verfügungen, Maßnahmen, Regelungen und Bestimmungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche kann der Kunde nicht geltend machen. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall unserer Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, uns bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Falle sind wir berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.

VI. Gefahrübergang und Versand
6.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk  95152 Selbitz, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
6.2 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir be­rechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
6.3 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Verlust, Bruch, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt über.
6.5 FOB- und CIF-Geschäfte bedürfen besonderer Vereinbarung.
6.6 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Kunden über.
6.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Entsorgung der Transport- und alle sonstigen Verpackungen auf eigene Kosten zu übernehmen.

VII. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware des Vertragsverhältnisses bereits bezahlt wurde.
7.2 Soweit die Gültigkeit dieses Eigentumsvorbehaltes an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften geknüpft sind, ist der Kunde gehalten, für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu tragen.
7.3 Der Kunde darf über den Liefergegenstand nur in ordnungsgemäßem Geschäftsvorgang verfügen; andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen der Sicherheitsübertragungen, sind unzulässig.
7.4 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an dem Liefergegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention hat der Kunde zu tragen, soweit der Dritte nicht zur Erstattung in der Lage ist.
7.5 Dem Besteller ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Wir behalten uns jedoch vor, diese Ermächtigung bei begründetem Anlass zu widerrufen.
7.6 Die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung erfolgt für unsere Firma. Der Kunde verwahrt den aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstand für unsere Firma mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
7.7 Im Falle der Weiterveräußerung oder Vermietung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche, die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
7.8 Bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Gegenständen steht uns Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Kunde diesbezüglich Alleineigentum an der Neuware erwirbt, ist sich der Kunde mit uns darüber einig, dass uns der Kunde Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Die Neuware gilt in Höhe des erworbenen Eigentumsanteils als Vorbehaltsware.
7.9 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

VIII. Gewährleistung, Haftung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung  innerhalb der gesetzlichen Rügepflichten, bei Entgegennahme oder Erhalt unverzüglich auf Menge, Art, Güte und Beschaffenheit zu prüfen, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich bei uns schriftlich zu rügen; versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Anderenfalls gilt die Leistung als ordnungsgemäß angenommen.
8.2 Bei Vorliegen eines Mangels, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben.
8.3 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren – soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dagegenstehen – in 12 Monaten. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Liefergegenstandes.
8.4 Verzögert sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrenübergang. Für Fremderzeugnisse haften wir nur in dem zeitlichen und sachlichen Umfang, in dem der Zulieferer uns gegenüber Gewähr übernommen hat. Auf Verlangen des Kunden werden ihm die eingeräumten Gewährleistungsrechte des Zulieferers jederzeit mitgeteilt.
8.5 Lagerware oder Bestellware die auf Kundenwunsch nach- oder umgearbeitete wurde sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.
8.6 Im Falle des Vorliegens eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde Minderung fordern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.7 Zur Vornahme von Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit unserer Firma die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Unsere Firma ist darüber jedoch sofort zu verständigen.
8.8 Wir haften nur für einen Sachmangel, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Wir haften nicht für Mängel, die beim Kunden durch betriebsbedingte Abnutzungen entstehen und nicht für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und/oder unsachgemäße Behandlung / Lagerung beim Kunden eintreten oder die nach Auslieferung an den Kunden durch mechanische, chemische oder thermische Beeinflussung an von uns gelieferten Materialien verursacht wurden. Mängelansprüche bestehen des weiteren nicht bei nur unwesentlicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.
8.9 Im Falle unserer Mängelhaftung sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.10 Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt zu erklären oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.11 Soweit sich nachstehend (VIII. Ziffer 12 und Ziffer 13) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
8.12 Sofern die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit der Sache Schadensersatz statt der Leistung begehrt.
8.13 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie gemäß VIII. Ziffer 11 ausgeschlossen. Von einer „wesentlichen“ Vertragspflicht im Sinne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen.
8.14 Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht.
8.15 Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.16 Vorstehende Ziffer VIII gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

IX. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
9.1 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in 95152 Selbitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der IX Ziffer 3 etwas anderes ergibt. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- sitzgericht zu verklagen.
9.2 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile, falls ein Verbraucher nicht beteiligt ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

X. Alternative Streitbeilegung
10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

XI. Verbindlichkeit dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
11.1 Mit Erscheinen dieser Fassung werden alle früheren Fassungen, soweit sie von dieser abweichen, ungültig.
11.2 Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Vertrag in seinen übrigen Regelungen verbindlich.
11.3 Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

Stand Januar 2021, Hahn Feinwerktechnik GmbH
Wir liefern und fertigen Stirnzahnräder, Kegelzahnräder, verzahnte Wellen, Zahnstangen, Schnecken, Schneckenräder, Schneckenradsätze, HIFI Zahnräder, Grundig Zahnräder, Tacho-Umbausätze, Straßenlampen für Städte und Landstraßen, Solarlampen, LED Strahler, PanelMover, Antriebstechnik Normteile, Wellen, Adapter, Hülsen, Kupplungen, Buchsen, Halbzeuge. Wir verarbeiten Vergütungsstahl, Automatenstahl, Messing, Rotguss, Aluminium, Kunststoffe, Blankstahl, V2A, V4A, Edelstahl, 1.4301, 1.4305, niedrig legierte Stähle, C45, Einsatzstahl, 16MnCr5, 42CrMo(s)4 , Silberstahl-115CrV3, Baustahl S235JR, Sonder-Spezialstahl, ect..
Hahn Feinwerktechnik GmbH
Zurück zum Seiteninhalt